18.01.2012
E-Autos: Gesetzliche Regelungen im Anmarsch
Japan, Vereinigte Staaten und Europäische Union unter der Lupe

Der Nissan Leaf besitzt eine Geräuschkulisse und kann daher von blinden und sehbehinderten Menschen, aber auch von SeniorInnen und Kindern besser wahrgenommen werden.
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Vorzeigbare Beispiele gibt es bereits - in Sachen Geräuschkulisse für Elektro- bzw. Hybridautos. Da wäre z.B. der Nissan Leaf mit dem selbst entwickelten "System Approaching Vehicle Sound for Pedestrians (AVSP)". Dieses dient zur Unfallvermeidung und erzeugt abhängig von der Geschwindigkeit des Leaf ein Geräusch, das sich auch beim Beschleunigen und Verlangsamen ändert. Bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h und bei einer Geschwindigkeitsverringerung unter 25 km/h ist es aktiv.
Eine akustische Warnung wird auch beim Starten des Motors oder während des Zurücksetzens abgegeben, um umstehende Personen auf eine Bewegung des Fahrzeuges aufmerksam zu machen. Das Geräusch wird von einem Lautsprecher im Motorraum erzeugt und kann vom Fahrer nur vorübergehend abgeschaltet werden, denn nach jedem Neustart ist das System wieder aktiv.
Hier können Sie das Vorwärtsgeräusch des Nissan Leaf abrufen, hier das Rückwärtsgeräusch.
Blick ins Ausland
Wie sieht es mit den gesetzlichen Regelungen für Geräuschkulissen in Sachen E-Fahrzeuge in anderen Ländern aus, wollte Mag. Jürgen Menze, Referent für internationale Zusammenarbeit beim Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich wissen. Hier die Ergebnisse seiner Recherchen:
In Japan ist seit diesem Jahr der Einbau von geräuscheerzeugenden Geräten in Elektrofahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben.
In den USA trat vor fast exakt einem Jahr ein Gesetz in Kraft, dass das US-amerikanische Verkehrsministerium dazu verpflichtet, binnen 18 Monaten damit zu beginnen, Richtlinien für eine Geräuschkulisse für Elektrofahrzeuge zu erarbeiten und diese innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren zu veröffentlichen. D.h. Anfang 2014 sollte der amerikanische Ansatz konkret und öffentlich sein. Das US-Gesetz schreibt zusätzlich u.a. vor, dass die Geräuschkulisse weder vom Fahrer, noch vom Fußgänger aktiviert werden soll, also standardmäßig immer zu hören ist. Und: Dass gleiche Geräusche für Autos gleicher Marke oder Modell gelten sollen und dass bei der Erarbeitung der Richtlinien Interessenvertretungen blinder Menschen beratend mitwirken sollen.
Die Europäische Kommission hat Ende 2011 einen Vorschlag für eine Verordnung eingereicht, die Geräuschkulissen für Elektro- und Hybridfahrzeuge harmonisieren soll. Die Ausstattung mit akustischen Systemen für herannahende Fahrzeuge soll jedoch freiwillig sein und eine Option im Ermessen der Hersteller bleiben. Einem Treffen US-amerikanischer, japanischer und EU-Vertretern im November 2011 folgte die Einrichtung von zwei internationalen Arbeitsgruppen zum Thema Elektrofahrzeuge. Hier die EU-Pressemitteilung dazu. Eine der Arbeitsgruppen widmet sich speziell dem Thema Sicherheit.
Kontakt: Mag. Jürgen Menze, Tel. 01 9827584 204
DI Doris Ossberger, Tel. 0664 886 58 733










