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16.01.2012

E-Autos: Brief an Verkehrsministerin Bures

Vertreter des BSVÖ fordern einmal mehr Geräuschkulisse für Elektrofahrzeuge

Bures_Elektroauto © APA-Fotoservice/Preiss

Alexander Struckl (Geschäftsführer Opel Österreich) und Doris Bures (Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie) bei der Übergabe des E-Opel.

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Bei der Übergabe des ersten in Österreich produzierten Elektroautos an Verkehrsministerin Doris Bures forderte der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich einmal mehr eine gesetzlich vorgeschriebene Geräuschkulisse; Damit die E- bzw. Hybridautos auch von blinden und sehbehinderten Menschen rechtzeitig erkannt werden können!

In Vertretung des Verbandes überreichten Peter Scheiber vom Bundesverkehrsgremium und DI Doris Ossberger, Referentin für barrierefreies Bauen, am 12. Jänner im Rahmen der Vienna Auto Show folgendes Schreiben an die Verkehrsministerin:

Der Wortlaut des Briefes

"Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

Sie übernehmen heute das erste Elektroauto mit Antriebstechnologie „made in Austria“, einen Opel Ampera für den Fahrzeugfuhrpark des Verkehrsministeriums.  So sehr uns die Herkunft und Umweltfreundlichkeit dieses Autos freut, erstaunt uns doch der Umstand, dass es laut Produktbeschreibung lediglich mit einem Fußgänger Warnton (Pedestrian Friendly Alert) auf Knopfdruck ausgestattet ist, nicht jedoch mit einer dauerhaften Geräuschkulisse. Diese ist für blinde und sehbehinderte Menschen (aber auch für SeniorInnen und Kinder) unabdingbar, da sie ansonsten das Elektrofahrzeug nicht wahrnehmen können.

Am 23. September 2010 hat sich der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich im Rahmen der „European Road Safety Charter“ in Ihrem Beisein dazu verpflichtet, sich dafür einzusetzen, „dass Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge durch akustische Warneinrichtungen auch für sehbeeinträchtigte Menschen problemlos wahrnehmbar werden. (…) Dabei sollen Öffentlichkeit, vor allem aber die Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft über die aktuelle und zunehmende Problematik, von der auch SeniorInnen bzw. Kinder betroffen sind, aufgeklärt werden“.

Im März 2011 berichteten Zeitungen, dass es ab dem kommenden Sommer verpflichtende Geräuschvorgaben für Elektro- und Hybridautos geben solle. Darauf hätten sich die Vereinten Nationen (UNO) geeinigt. Damals hieß es: „Nicht nur Autos, sondern auch LKW, Busse und elektrisch betriebene Fahrräder sollen mit einer Geräuschkulisse ausgestattet werden. Diese soll hörbar machen, ob das elektrisch betriebene Fahrzeug mit gleichbleibender Geschwindigkeit unterwegs ist, gerade wegfährt oder bremst.“

Im Rahmen seiner Selbstverpflichtung zeigte der Blinden- und Sehbehindertenverband anlässlich des „Tages des Weißen Stockes“ am 11. Oktober 2011 gemeinsam mit dem ÖAMTC beim Ernst Happel Stadion anschaulich, wie schwierig es für blinde und sehbehinderte Menschen ist, Elektroautos akustisch wahrzunehmen. Den anwesenden JournalistInnen und Fachleuten wurden mit Dunkelbrillen die Augen verbunden, ein E-Fahrzeug näherte sich mit max. 20 bis 30 km/h.

Das Ergebnis: Für uns ist war es bei durchschnittlichem Straßenlärm nahezu unmöglich, Elektro- oder Hybridautos ohne eingebaute Geräuschkulisse wahrzunehmen und entsprechend darauf zu reagieren. Besonders beim Ein- und Ausparken, Wegfahren und Abbremsen, beim Fahren auf einer Schneefahrbahn oder bei lauten Nebengeräuschen wie zum Beispiel starkfrequentierten Verkehrsflächen oder bei Baustellen kann es zu lebensgefährlichen Situationen kommen. Vor allem bei Straßenübergängen, Verkehrskreuzungen und Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel.

Für den ÖAMTC erscheint zwar eine Verringerung des Verkehrslärms wünschenswert, doch hat in jedem Fall die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer oberste Priorität. Gerade blinde und sehbehinderte Menschen können sich im Verkehr aber fast ausschließlich nur nach dem Gehör orientieren. Das fehlende Motorgeräusch von Elektrofahrzeugen bei niedrigen Geschwindigkeiten kann daher laut ÖAMTC- Cheftechniker Dr. Max Lang „als potenzielle Gefahr angesehen werden. Ein minimales Geräusch das von Elektro- oder Hybridfahrzeugen erzeugt wird, trägt daher wesentlich zur Verkehrssicherheit bei. Denn einzig ein solches 'Vorwarngeräusch' ermöglicht eine rechtzeitige Reaktion in einer Gefahrensituation."

Gemeinsam mit dem ÖAMTC fordern wir daher, dass Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge möglichst rasch mit einer Geräuschkulisse versehen sein müssen, um eine Zulassung zu erhalten. In Deutschland hat sich bereits eine UN-Arbeitsgruppe (siehe oben) mit diesem Thema befasst und sich darauf geeinigt, dass Elektrofahrzeuge mit künstlichen Fahrgeräuschen ausgestattet werden sollen, um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen. Die Geräusche dürfen nicht lauter sein als die von anderen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren bei einer Geschwindigkeit bis 20 km/h.

In diesem Sinne ersuchen wir Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, gemeinsam mit Ihrer Kollegin Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner ein entsprechendes Gesetz für die Zulassung von Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen in die Wege zu leiten."

In der Hoffnung auf eine positive Erledigung im Sinne der Sicherheit von 318.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Österreich zeichneten Präsident Mag. Gerhard Höllerer und der Leiter des Bundesverkehrsgremiums, Hubert Onitsch. Bundesministerin Bures, die sich mit dem Anliegen vertraut zeigte, versprach eine baldige Beantwortung des Schreibens. (ral)

Kontakt: Mag. Raimund Lunzer, Tel. 0664 140 11 77